
Beschwerdeverfahren nach LkSG
Beschwerdeverfahren (Verfahrensordnung) gemäß § 8 LkSG zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten
Am 01.01.2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“) in Kraft getreten, das branchenunabhängig für alle Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Arbeitnehmer*innen gilt. Im LkSG werden erstmals Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte innerhalb der Lieferkette und dem eigenen Geschäftsbereich als unternehmerische Verantwortung und kodifiziertes Recht verankert.
Dies verpflichtet auch die STI Group aufgrund ihrer Beschäftigtenzahl seit 01.01.2024 dazu, Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen entlang der Lieferketten und im eigenen Geschäftsbereich zu verhindern oder zumindest zu minimieren. Die STI Group ist daher verpflichtet, die im LkSG definierten Sorgfaltspflichten, wie Einrichtung eines Risikomanagementsystems, Durchführung einer Risikoanalyse, Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie, Ableitung und Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und Erstellung sowie Veröffentlichung eines Berichts für die eigenen Geschäftsbereiche und für Lieferanten umzusetzen.
Abgeleitet aus den prioritären Risiken beschreibt unsere Grundsatzerklärung die Menschenrechtsstrategie der STI Group. Ergänzt wird die Grundsatzerklärung durch den STI Group Code of Conduct für Mitarbeiter / Supplier Code of Conduct (für Lieferanten/Geschäftspartner), der diesen gegenüber entsprechende Erwartungen und Anforderungen formuliert.
Informationen zum Beschwerdeverfahren bzw. der Verfahrensordnung der STI Group finden Sie hier. Auf diese Weise wird es sowohl internen als auch externen Betroffenen, d.h. Einzelpersonen, Unternehmen und sonstigen Organisationen (jedermann) ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen (z.B. Kinder- oder Zwangsarbeit) menschenrechts- oder umweltbezogener Sorgfaltspflichten schriftlich oder in Textform per Mail, mündlich/telefonisch oder persönlich unter den angegebenen Kontaktdaten in unserem Code of Conduct hinzuweisen, die durch das LkSG geschützt und durch das wirtschaftliche Handeln (i) von STI im eigenen Geschäftsbereich oder (ii) eines unmittelbaren Zulieferers oder (iii) eines mittelbaren Zulieferers entstanden sind. Die Abgabe von Hinweisen erfolgt vertraulich, sicher und ist auch als digitale Beschwerde mittels des Beschwerdeformulars möglich.
Den letzten Baustein des LkSG bildet die Dokumentation und Berichterstattung. Wir werden an dieser Stelle unserer Berichtspflicht nachkommen und unseren Bericht für einen Zeitraum von mindestens sieben (7) Jahren kostenfrei öffentlich zugänglich machen.
