Protection des lanceurs d'alerte

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Die STI Group bietet sichere und transparente Meldewege für Hinweise und Beschwerden. Hier finden Sie Informationen zu Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sowie zum Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Hinweis nach HinSchG melden

Sie möchten einen Hinweis auf mögliche Verstöße im Zusammenhang mit der STI Group abgeben oder sich über das Hinweisgeberschutzgesetz informieren?

Beschwerde nach LKSG einreichen

Sie möchten eine Beschwerde zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einreichen?

Verfahrensordnung

Detaillierte Informationen zu Meldewegen, Zuständigkeiten, Vertraulichkeit und zum Ablauf des Beschwerde- und Hinweisgeberverfahrens finden Sie in unserer Verfahrensordnung.

Externe Meldestellen

Alternativ können Hinweise auch an die zuständigen externen Meldestellen des Bundes gerichtet werden.