
Meldungen nach HinschG
Betrieb und Führung der internen Meldestelle / des Meldeverfahrens gem. §§16, 17 HinSchG
Die STI Group hat im Rahmen ihrer Compliance Organisation und der zunehmenden gesetzlichen Anforderungen an Compliance ein Hinweisgeberverfahren implementiert, das es Einzelpersonen, Unternehmen und sonstigen Organisationen ermöglicht, auf Verstöße gegen geltendes Recht, interne Richtlinien der STI Group (z.B. Verhaltenskodex oder Supplier Code of Conduct) oder auf Bedenken bezüglich potenzieller oder tatsächlicher Verletzung dieser Regeln / Gesetze hinzuweisen. Die Hinweisabgabe kann durch Mitarbeitende von STI, andere Personen oder Dritte in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften des Landes, in dem sie leben oder arbeiten erfolgen. Hierzu kann das Meldeverfahren von STI nach dem Hinweisgeberschutzgesetz („HinSchG“) in Anspruch genommen werden, wenn der Verdacht besteht, dass ein Verstoß gegen den Ethik-/Verhaltenskodex und/oder die Regeln und Richtlinien von STI vorliegt. Insbesondere folgende Meldungskategorien sind möglich (jedoch keine abschließende Aufzählung, sondern nur beispielhaft).
- Buchhaltung, Bankwesen & Cash
- Wettbewerbswidrige Praktiken
- Interessenkonflikte
- Diskriminierung & sexuelle Belästigung
- Arbeitnehmerbeziehungen
- Menschenrechte
- Umwelt, Gesundheit & Sicherheit
- (IT)-Betrug, Cybercrime, Korruption & Bestechung, Diebstahl, Unterschlagung, Missbrauch von Vermögenswerten des Unternehmens oder sonstige (Wirtschafts-) Straftaten
- Insidergeschäfte
- Lieferanten- und Kundenbeziehungen
- Sicherheit am Arbeitsplatz
- Produktsicherheit
- Produktrechtmäßigkeit
Bei Hinweisen auf mögliche Gesetzesverstöße, die ein Unternehmen bzw. eine Gesellschaft der STI Group betreffen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, uns Ihren Hinweis zu übermitteln. Nähere Informationen hierzu können Sie in der rechten Spalte unserem Code of Conduct für Mitarbeiter / Supplier Code of Conduct (für Lieferanten/Geschäftspartner) entnehmen, deren Regelungen ergänzend gelten.
Das Meldeverfahren einfach und verständlich erklärt: Daraus resultierende Verpflichtung der STI Group für Hinweisgeber bei Nutzung des Meldeverfahrens oder Offenlegung von Informationen („Hinweisen“) in gutem Glauben:
- Wahrung der Vertraulichkeit
- keine Belästigung
- keine Diskriminierung
- keine Repressalien, wie z.B. Statusänderung
Ablauf des Untersuchungsverfahrens:
Die Bestätigung der Meldung (insofern Sie uns Kontaktdaten hinterlassen) erfolgt innerhalb von sieben (7) Tagen nach ihrem Eingang, und das Unternehmen gibt dem Meldenden innerhalb einer angemessenen Frist - spätestens drei (3) Monate nach Eingang der Meldung - eine Rückmeldung (dies bedingt ebenfalls Ihre Kontaktdaten).
Aufnahme
Zuweisung
Untersuchung
Rückmeldung
Ergebnisse
Das Melde-/Beschwerdeverfahren der STI Group gewährleistet Vertraulichkeit und es werden Maßnahmen ergriffen, um die Vertraulichkeit der meldenden Person bzw. des Hinweisgebers zu respektieren und sicherzustellen. Die STI Group verpflichtet sich, dass keinem hinweisgebenden Mitarbeitenden oder Dritten Repressalien wie eine Statusänderung, Drohungen, Belästigungen oder andere Formen der Diskriminierung und Vergeltung drohen, die sich aus der Nutzung des Melde-/Beschwerdeverfahrens oder der Weitergabe von Informationen in gutem Glauben ergeben.
